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HAUSORDNUNG

 
 

Version 2, 19. Juni 2023

Flow ist, es sich Wert zu sein.
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1. Zweck der Hausordnung

  • Die Hausordnung dient der Sicherheit, der Ordnung und der Sauberkeit in der gesamten Anlage und soll die Ruhe und die Erholung der Gäste gewährleisten.
  • Mit dem Betreten der Wellness-Therme FORTYSEVEN erklären sich die Gäste bereit, die Bestimmungen der Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einzuhalten.
  • Mitarbeitende sind berechtigt, Gäste, die sich in irgendeiner Weise unsittlich verhalten oder gegen die Hausordnung verstossen, zum sofortigen Verlassen der Therme aufzufordern und wenn nötig ein Hausverbot zu erteilen. Der gelöste Eintritt verliert seine Gültigkeit und wird nicht erstattet.

2. Betriebszeiten, Zutritt und Sicherheit

  • Die Bade- und Saunierzeit endet 30 Minuten vor Schliessung der Therme. Der letzte Einlass in die Therme ist 60 Minuten vor Schliessung.
  • Als Kinder gelten Gäste bis einschliesslich 15 Jahre. Kinder haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Für Kinder unter 3 Jahren ist der Zutritt nicht erlaubt. Der Zutritt zum Kosmos ist für Kinder nur in Begleitung einer erwachsenen Person möglich. Die Nutzung der Textil-Sauna ist ab 12 Jahren gestattet, wobei Kinder unter 16 Jahren von einer erwachsenen Person begleitet werden müssen. Die textilfreie Sauna ist ab 18 Jahren zugänglich.
  • Schwimmflügel sind für Kinder unter 6 Jahren obligatorisch (Kinder mit WSC-Ausweis dürfen in Begleitung von Erwachsenen ohne Schwimmflügel schwimmen).
  • Alle Gäste müssen im Besitz eines gültigen Chiparmbands sein. Das Chiparmband ist während des ganzen Aufenthalts am Körper zu tragen. Einen Verlust müssen Sie umgehend den Mitarbeitenden melden. Kann das Chiparmband nicht gefunden werden, wird eine Gebühr von CHF 250.- erhoben.
  • Sollte sich ein Gast beim Check-out als zahlungsunfähig erweisen, hat er oder sie eine verbindliche Anerkennung für eine nachträgliche Rechnungsstellung zu unterschreiben. Der Rechnungsbetrag muss innert Tagesfrist auf das Konto der ThermalBaden AG überwiesen werden.
  • Aus Gründen der Sicherheit wird die Anlage teilweise mit Video überwacht.
  • Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten widerspricht oder die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung beeinträchtigt. Sie haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet sowie unnötig behindert oder belästigt wird. Den Austausch von Zärtlichkeiten – über einen Kuss hinaus – bitten wir, für zu Hause aufzusparen.
  • Im Badbereich ist die Benutzung von Mobiltelefonen/Smartphones, Tablets sowie anderen Kleingeräten mit Kamerafunktion zwar erlaubt, jedoch nur in dem Masse, als andere Gäste sich dadurch nicht gestört fühlen. Insbesondere sollten Sie die Geräte auf lautlos stellen und keine Telefongespräche führen. In den Saunabereichen ist es nicht erlaubt, Mobiltelefone/Smartphones, Tablets und weitere Kleingeräte mitzunehmen und zu benutzen.
  • Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke und für die Medien bedarf der Genehmigung der Geschäftsführung.

3. Badegäste

  • Die Benutzung der Wellness-Therme FORTYSEVEN steht grundsätzlich allen frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Windelträger sowie Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen. Stellt ein Gast aufgrund von übermässigem Alkohol- oder Drogenkonsum eine Gefahr oder Bedrohung für andere dar, wird er oder sie der Anlage verwiesen.
  • Nichtschwimmer dürfen die Therme nur in Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen.
  • Gesundheitlich beeinträchtigten Personen und geistig Behinderten ist der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung einer befugten Aufsichtsperson gestattet. Die Begleitperson übernimmt die vollumfängliche Verantwortung für die zu beaufsichtigende Person.
  • An Herz- und Kreislaufbeschwerden leidende Personen und schwangere Frauen sollten sich bei ihrem Arzt über die geeignete Bade-/Saunadauer informieren. Bei offenen Wunden und ansteckenden Krankheiten muss auf das Baden und Saunieren verzichtet werden.

4. Badebekleidung

  • Der Aufenthalt in der Therme ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Sie sollte den allgemein geltenden Begriffen von Anstand und Moral entsprechen und farbecht sein. Das Tragen von Unterwäsche unter Badeshorts ist aus hygienischen Gründen untersagt.
  • Aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Tragen von Badeschuhen in allen Nassbereichen empfohlen. Die Badeschuhe sollten rutschfest sein. Badebekleidung und Flip-Flops können Sie im FORTYSEVEN-Shop beziehen.

5. Badnutzung

  • Die Infrastruktur ist sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verunreinigung haften die Verursacher, sie sind zu Schadenersatz verpflichtet. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das direkt an der Kasse zu begleichen ist. Beschädigungen oder Verunreinigungen der Einrichtung sollten unverzüglich den Mitarbeitenden gemeldet werden.
  • Bei Gewitter sind sofort sämtliche Aussenanlagen zu verlassen. Nicht betroffen ist die Limmat-Sauna, sofern man sich dort im Innern aufhält.

6. Allgemeine Verhaltensregeln

  • Die Barfussbereiche wie Bad, Sauna, Duschräume etc. dürfen nicht in Strassenschuhen und Strassenbekleidung betreten werden.
  • Aus hygienischen Gründen empfiehlt es sich, auf Liege- und Sitzflächen eine geeignete Unterlage zu benutzen (zum Beispiel ein Bade- oder Saunatuch).
  • Die Verwendung von Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln ist nur in den Hauptduschen zwischen Garderobe und Bad sowie in den Hauptduschen der Saunabereiche erlaubt.
  • Das Rasieren, Nägelschneiden, Zähneputzen und Haarefärben ist nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von Glasflaschen und Glasbehältern ist zur Sicherheit aller Gäste im gesamten Bad- und Saunabereich untersagt.
  • Das Konsumieren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der ganzen Wellness-Therme nicht erwünscht. Essen und Trinken ist ausschliesslich im Bad-Bistro und im Restaurant sowie im Sommer auf der Liegewiese gestattet. Das Mitbringen und durchführen von Picknick ist explizit verboten.
  • Es ist nicht gestattet, auf den Boden oder ins Beckenwasser zu spucken, Snus zu konsumieren oder Kaugummi zu kauen.
  • Sexuelle Belästigung, zum Beispiel durch anzügliche Gesten, Äusserungen und körperliche Annäherung, ist strikt untersagt. Bei Nichteinhaltung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  • Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht in das Innere der Therme mitgebracht werden.

6.1 Besondere Verhaltensregeln im Badbereich

  • Die Thermenhalle darf nur nach dem Duschen betreten werden. Wer die Haare lang trägt, sollte sie zusammenbinden.
  • Liegen dürfen nicht reserviert werden, indem Badetücher, Taschen und Ähnliches länger hinlegt werden, als dies fürs Baden notwendig ist. Die Mitarbeitenden sind angewiesen, derart reservierte Plätze zu räumen und die persönlichen Gegenstände in den Regalen in der Thermenhalle zu deponieren. Davon ausgenommen sind Privatliegen im Garten, die über die Website der Therme oder am Empfang gegen Gebühr reserviert werden können.
  • Die Benutzung von Schnorcheln, Tauchgeräten, Unterwasserkameras (auch von Smartphones) und Wasserspielsachen wie (Wasser-)Bälle, Schwimmbretter etc. ist nicht gestattet. Poolnudeln sind nur erlaubt, wenn sie als Schwimmunterstützung dienen.
  • Die Wellness-Therme FORTYSEVEN ist ein Ort der Ruhe und der Erholung. Es ist daher nicht gestattet, andere Gäste durch Spritzen, Ins-Becken-Stossen, Hineinspringen, Lärmen und Umherrennen zu belästigen.
  • Private Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer dürfen in der Therme keinen gewerbsmässigen Schwimmunterricht erteilen.

6.2 Besondere Verhaltensregeln in den Saunabereichen

  • Die Saunas dürfen nur nach dem Duschen betreten werden. Es empfiehlt sich, die Haut erst nach dem Saunabesuch einzuölen oder einzucremen.
  • Alle textilfreien Saunas und Dampfbäder sind klar gekennzeichnet. Beim Durchqueren der anderen Bereiche und Räumlichkeiten ist ein Bademantel oder ein Saunatuch umzulegen.
  • In den Saunas ist aus hygienischen Gründen ein grosses Tuch als Ganzkörperunterlage obligatorisch (keinen Schweiss aufs Holz).
  • Aufgüsse an den Saunaöfen dürfen nur vom geschulten Personal der Therme durchgeführt werden. Während eines Aufgusses sollten Sie die Saunakabinen möglichst nicht betreten.
  • Liegen dürfen nicht reserviert werden, indem Badetücher, Taschen und Ähnliches länger hingelegt werden, als dies für Saunagänge notwendig ist. Die Mitarbeitenden sind angewiesen, derart reservierte Plätze zu räumen und die persönlichen Gegenstände am Concierge-Desk zu deponieren.
  • Gäste, die an Herz- oder Kreislaufbeschwerden leiden, sollten vor dem Saunabesuch ihren Arzt konsultieren.
  • Zum Ausgleich des Flüssigkeitsverlustes empfiehlt sich, nach einem Saunabesuch an der Getränkestation Wasser oder Tee zu trinken.
  • Die Saunabereiche sind Orte der Entspannung. Die Gäste sind gebeten, sich ruhig zu verhalten – für das Wohlbefinden aller Gäste.

7. Haftung

  • Die Gäste benutzen die Einrichtungen der Wellness-Therme FORTYSEVEN auf eigene Gefahr. Eltern sowie andere aufsichtspflichtige Begleitpersonen haften für die Kinder bzw. die beaufsichtigten Personen.
  • Für das Verschliessen der Garderobenschränke sind die Gäste selbst verantwortlich. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden von den Mitarbeitenden der Therme geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache aufbewahrt.
  • Die Wellness-Therme FORTYSEVEN sowie deren Angestellte haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und Grobfahrlässigkeit.
  • Für die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von mitgebrachten Sachen haftet die Wellness-Therme FORTYSEVEN nicht. Dies gilt auch für die in den Garderobenschränken deponierten Gegenstände.

8. Betriebsunterbrechung

  • Es bleibt der Wellness-Therme FORTYSEVEN vorbehalten, die Benutzung des Bades oder von Teilen davon einzuschränken.
  • Bei Betriebsunterbrechungen, die aufgrund von Betriebsstörungen oder anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet.

9. Fundsachen

  • Die Gäste werden gebeten, Fundgegenstände den Mitarbeitenden zu übergeben. Die Wellness-Therme FORTYSEVEN verfügt über die Fundsachen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Fundsachen werden während des laufenden sowie des Folgemonats aufbewahrt und danach an wohltätige Organisationen gespendet. Wertsachen werden während maximal eines Monats aufbewahrt und jeweils am Monatsende dem Fundbüro der örtlichen Polizeistation übergeben.
  • Fund- und Wertsachen müssen vom Eigentümer in der Wellness-Therme FORTYSEVEN abgeholt werden.

10. Ausnahmen

  • Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es dazu einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.
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Aktuelle Gästeanzahl

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